Hoheitliche Vermessungen 

Als hoheitliche Vermessungen, auch als Katastervermessung bezeichnet, versteht man solche Vermessungsarbeiten, welche der Fortführung des Liegenschaftskatasters dienen. Diese Aufgaben werden in Sachsen hauptsächlich durch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) geleistet. Die Aufgaben der hoheitlichen Vermessung gliedern sich in: 

  • Grenzwiederherstellungen
  • Flurstückszerlegungen
  • Gebäudeeinmessungen für das Liegenschaftskataster
  • Nachholung von Abmarkungen

Die Kosten für diese Vermessungen werden nach der Zweiten Sächsischen Vermessungskostenverordnung vom 24. Juli 2012 berechnet.
Hier können Sie die Zweite Sächsische Vermessungskostenverordnung einsehen.